Vorstand im
Sinne des §26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Er vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich (vgl. §9 Absatz 3 der Satzung des TSV
Sellstedt).
nachfolgend habe ich eine Liste unserer Fachwarte
zusammengestellt. Solltest Du
Fragen haben, wende Dich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter,
die Dir bestimmt gern weiterhelfen.